"1) Die Veranlagung Direkte Bundessteuer sei um Fr. 548'479.00 auf Fr. 42'076.00 herabzusetzen. 2) Bei einer allfälligen Besteuerung sei diese nach § 45, Absatz 1, lit f anzuwenden, evtl. § 44 STG. 3) Vorladung und Besprechung vor die Steuerkommission." 3. Am 20. Oktober 2020 wurde eine Einspracheverhandlung vor der Gesamtsteuerkommission durchgeführt. 4. Mit Entscheid vom 20. Oktober 2020 hiess die Steuerkommission Q. die Einsprache teilweise gut. Das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit wurde auf CHF 422'059.00 und das steuerbare Einkommen auf CHF 449'052.00 reduziert.