Gegenstand Einspracheentscheid der Steuerkommission Q._____ vom 20. Oktober 2020 betreffend Direkte Bundessteuer 2009 -2- Das Gericht entnimmt den Akten: 1. Mit Verfügung vom 14. April 2020 wurden A. und B. von der Steuerkommission Q. für das Jahr 2009 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 575'472.00 veranlagt. Dabei wurde ein "Liquidationsgewinn Verkauf Parz. hhh" von CHF 548'479.00 zu den Einkünften aus selbständiger Erwerbstätigkeit von A. hinzugerechnet. 2. Gegen die Verfügung vom 14. April 2020 liessen A. und B. mit Schreiben vom 4. Mai 2020 Einsprache erheben. Sie stellten die Anträge: