Im Übrigen kann auf die Erwägungen des Bundesgerichts im Urteil vom 20. Januar 2022 verwiesen werden (Erw. 3.5), wonach das aargauische Verwaltungsgericht im Verfahren betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern 2009 "Abklärungen zur selbstständigen Erwerbstätigkeit ausführlich und in voller Kognition im verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren nachgeholt" hat.