4.1.3. Die Steuerkommission Q. hat die Anträge gemäss Einsprache vom 28. Februar 2014 (Festsetzung des Einkommens auf CHF 0.00; Ansetzung einer Einspracheverhandlung; Sistierung des Einspracheverfahrens bis über die Rechtsmittel betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2009 rechtskräftig entschieden ist) im Einspracheentscheid vom 15. November 2018 als Begehren aufgeführt und diese, unter anderem gestützt auf das Urteil des Bundesgerichts vom 9. Dezember 2016 (2C_204/2016), beurteilt. Damit genügt der Einspracheentscheid den von der Rechtsprechung gestellten Anforderungen, weil er sich mit den wesentlichen Punkten befasst.