2.2. Am 23. März 2022 wurde der Vertreter der Beschwerdeführer vom Spezialverwaltungsgericht darauf aufmerksam gemacht, dass dieses betreffend das vorliegende Beschwerdeverfahren (direkte Bundessteuer 2009) in materieller Hinsicht an das Urteil des Bundesgerichts vom 20. Januar 2022 (2C_664/2021) betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2009 gebunden -5-