2. Sofern dem Antrag nicht vollumfänglich entsprochen wird, wird um die Ansetzung einer Einspracheverhandlung ersucht. 3. Das Einspracheverfahren sei zu sistieren, bis über die Rechtsmittel betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2009 rechtkräftig entschieden ist." 3. Mit Entscheid vom 15. November 2018 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab, soweit darauf eingetreten werden könne und bestätigte das steuerbare Einkommen mit CHF 3'418'443.00.