5.6. Die Nachsteuern der direkten Bundessteuern 2008 und 2009 bleiben gegenüber der Berechnung des KStA in der Nachsteuerverfügung vom 23. Mai 2018 unverändert (da das KStA in diesen Jahren die Verpflegungskosten unverändert übernommen hat). Die Nachsteuern für die direkten Bundessteuern 2010 bis 2013 betragen neu ohne Verzugszinsen: Nachsteuerperioden 2010 2011 2012 2013 Nachsteuern 288.00 288.00 329.00 320.00