6. Das KStA beantragt die Abweisung der Beschwerde. 7. A. und B. haben eine Replik erstatten lassen. 8. Am 22. Juli 2021 führte das Spezialverwaltungsgericht eine Parteiverhandlung mit Zeugenbefragung durch (Protokoll der Verhandlung vom 22. Juli 2021 [nachfolgend: Protokoll]). -4- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Die vorliegende Beschwerde betrifft Nachsteuern zur direkten Bundessteuer 2008 bis 2013. Massgebend für die Beurteilung ist das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer vom 14. Dezember 1990 (DBG).