2. Mit Verfügung vom 23. Mai 2018 setzte das KStA die Nachsteuern betreffend direkte Bundessteuern 2008 bis 2013 von A. und B. auf CHF 2'592.85 (inklusive Verzugszinsen) fest. 3. Gegen die Nachsteuerverfügung vom 23. Mai 2018 liessen A. und B. mit Schreiben vom 20. Juni 2018 Einsprache erheben. Sie liessen die folgende Rechtsbegehren stellen: "Antrag 1: Der Verpflegungsabzug ist für die Jahre 2010 bis 2013 (wie in den Jahren 2008 und 2009) vollumfänglich zu gewähren. (…) Antrag 2: Die Fahrtkosten in den Jahren 2008 und 2009 sind gemäss eingereichten Steuererklärungen anzuerkennen."