Das Gericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Gestützt auf eine Meldung des Gemeindesteueramtes Q., wonach A. und B. zu hohe Abzüge für Fahrtkosten sowie Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung in den Steuererklärungen 2008 bis 2013 geltend gemacht hätten, eröffnete das Steueramt des Kantons Aargau, Sektion Nachsteuern und Bussen (nachfolgend: KStA), mit Schreiben vom 5. April 2018 ein Nachsteuerverfahren betreffend direkte Bundessteuern 2008 bis 2013. A. und B. wurde bis zum 23. April 2018 die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme sowie Unterlagen einzureichen. 1.2. Innert Frist liessen A. und B. eine Stellungnahme einreichen.