Bei einem Stundenansatz von CHF 250.00 wird der Betrag richterlich auf CHF 2'000.00 (inkl. 7.7 % MWSt und Auslagen) festgesetzt. Dieser Betrag ist auf die beiden Parallelverfahren nach jeweiligem Streitwert (vorliegend CHF 4'700.00 zu CHF 20'500.00, also 20% : 80%) aufzuteilen. Somit wird dem Beschwerdeführer im vorliegenden Verfahren eine Entschädigung von CHF 400.00 (inkl. 7.7 % MWSt und Auslagen) vergütet. - 11 - Das Gericht erkennt: 1. In Gutheissung der Beschwerde werden die Nachsteuerverfügung vom 8. Mai 2019 sowie der Einspracheentscheid vom 21. August 2019 betreffend direkte Bundessteuern 2011 bis 2015 aufgehoben.