10. Das Spezialverwaltungsgericht hat am 20. Mai 2021 zusätzliche Informationen beim RStA eingeholt (Aktennotiz vom 20. Mai 2021). -4- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Die vorliegende Beschwerde betrifft Nachsteuern zu den direkten Bundessteuern 2011 bis 2015. Massgebend für die Beurteilung ist das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer vom 14. Dezember 1990 (DBG).