7. Den Einspracheentscheid vom 21. August 2019 (Zustellung am 22. August 2019) liess A. mit Beschwerde vom 17. September 2019 (Postaufgabe am -3- gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern (im Folgenden: Spezialverwaltungsgericht), weiterziehen. Er stellt die "(…) Anträge, es seien die Verfahren einzustellen, die Kosten vom Kantonalen Steueramt zu tragen und dem Beschwerdeführer eine Entschädigung von CHF 1 '500 zu bezahlen." Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 8. Das KStA beantragt die Abweisung der Beschwerde. 9. A. hat eine Replik erstatten lassen.