1. In Gutheissung der Beschwerde werden die Nachsteuerverfügung vom 22. November 2018 und der Einspracheentscheid vom 22. Mai 2019 ersatzlos aufgehoben. 2. Die Kosten des Verfahrens werden auf die Staatskasse genommen. 3. Es wird eine Parteientschädigung von CHF 1'200.00 (inkl. 7.7 % MWSt) ausgerichtet. Zustellung an: den Vertreter des Beschwerdeführers (2) das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt Q. die Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung direkte Bundessteuer Rechtsmittelbelehrung