5.2.2. Aufgrund der Aufrechnung von CHF 884.00 ergibt sich neu ein korrigiertes steuerbares Einkommen von CHF 133'651.00 und ein satzbestimmendes Einkommen von CHF 133'631.00 (CHF 133'101.00 + CHF 530.00 [60 % von CHF 884.00]). Die Nachsteuer für die direkte Bundessteuer 2012 beträgt demnach gestützt auf diese Steuerfaktoren CHF 44.00 zuzüglich Verzugszinsen, und nicht – wie im Einspracheentscheid festgehalten – CHF 4'656.30. 5.2.3. In der Weisung Nachsteuern und Bussen des KStA wird folgendes ausgeführt: "(…) In der Regel wird unter folgenden Voraussetzungen zufolge Geringfügigkeit auf eine Nachbesteuerung verzichtet: