3.2.3. Die Meldung des Gemeindesteueramtes Q. vom 21. Juni 2016 beinhaltete "andere Hinweise aus dem Einsprache-Entscheid Baselstadt" unter anderem auch die "weiteren steuerbaren Faktoren (…) z.B. Kauf Mobiliar". Der Einspracheentscheid der Steuerverwaltung R. vom 8. April 2016 und die Meldung vom 21. Juni 2016 waren dem Beschwerdeführer bekannt. Zudem wurde dem Beschwerdeführer anlässlich eines Telefonats mit dem KStA am 18. Juli 2018 mitgeteilt, dass der Hintergrund für die Eröffnung des Nachsteuerverfahrens der Einspracheentscheid vom 8. April 2016 sei.