Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 6. Das KStA beantragt die Abweisung der Beschwerde. 7. A. hat eine Replik erstatten lassen. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Das KStA hat eine Nachsteuerverfügung betreffend das Steuerjahr 2012 erlassen. Massgebend für die Beurteilung ist das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer vom 14. Dezember 1990 (DBG).