1. Es sei der Einsprache-Entscheid vom 22. Mai 2019 und die Bussenverfügung Nr. aaa vom 22. November 2018 aufzuheben. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. -3- 7. Das KStA beantragt, die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 8. A. liess eine Replik einreichen.