Der Nachtrag sei öffentlich beurkundet und im Grundbuch eingetragen worden. Mit dem Aargauischen Grundstück- und Objektinformationssystem (AGOBIS) stünden die Grundbuchdaten den Steuerämtern in Echtzeit zur Verfügung. Sämtliche Tatsachen seien den Steuerbehörden im Zeitpunkt der Veranlagung bekannt gewesen und hätten ohne Weiteres aus den korrekt eingereichten Unterlagen herausgelesen werden können. 3. 3.1. Es ist damit nachfolgend zu untersuchen, ob das KStA zu Recht Nachsteuern für die Steuerperiode 2017 von der Beschwerdeführerin erhoben hat.