Das Gericht erkennt: 1. Der Rekurs betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2014 wird abgewiesen. 2. Die Beschwerde betreffend direkte Bundessteuer 2014 wird abgewiesen. 3. Die Rekurrentin/Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rekurs- und Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von insgesamt CHF 500.00, der Kanzleigebühr von CHF 250.00 und den Auslagen von CHF 100.00, insgesamt CHF 850.00 zu bezahlen. 4. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Zustellung an: die Vertreterin der Rekurrentin/Beschwerdeführerin (2) das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt Q. Rechtsmittelbelehrungen