Dass die Veräusserung unterpreislich erfolgte, war aus der Selbstdeklaration des Wertes der Aktien der C. AG in der Steuererklärung 2014 von D. und G. erkennbar, wo ein Vermögenssteuerwert von CHF 62'400.00 angegeben wurde. Zum gleichen Ergebnis führen die Wertschriftenbewertung des KStA per 31. Dezember 2013 vom 3. Januar 2018 (Wert eines Anteils von 8 %: CHF 65'116.00) und der Kaufvertrag zwischen D. und der C. AG (RB 5) mit einem Kaufpreis von CHF 60'324.00. Die Voraussetzungen einer geldwerten Leistung sind damit erfüllt.