Ausweislich des Aktienbuches wurden D. am 2. November 2011 90 Aktien aus der Kapitalerhöhung zugewiesen, obwohl ihm gemäss Schreiben der C. AG vom 5. Oktober 2011 aus Barliberierung 80 Aktien à nominal CHF 100.00 zugekommen sein sollen. Wie er die weiteren 10 Aktien aus der Kapitalerhöhung erhalten hat (etwa als Gratisaktien oder "Mitarbeiteraktien"), wurde nicht dargetan. Festzustellen ist damit, dass der Auszug aus dem Aktienbuch der C. AG nicht mit den ausgewiesenen Abläufen in Übereinstimmung zu bringen ist.