635a OR bestätigt, dass die Angaben im Gründungsbericht "vollständig und richtig sind und den gesetzlichen Vorschriften entsprechen." Wenn sich die Rekurrentin/Beschwerdeführerin jetzt unter diesen Umständen auf die fehlende Eigentümerstellung in Bezug auf die Aktien der C. AG berufen will, verhält sie sich offenkundig widersprüchlich und treuwidrig, was keinen Schutz finden kann. Allein deshalb ist keine Bilanzberichtigung zuzulassen.