In Ziff. 3 des Gründungsberichtes ("Angemessenheit der Bewertung") wird festgehalten, dass die Bewertung der Aktiven und Passiven in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften vorsichtig und nach kaufmännischen Grundsätzen erfolgt sei. Die heutige Vertreterin im Rekurs-/Beschwerdeverfahren stellte sodann die "Prüfungsbestätigung betreffend Gründungsbericht" vom 3. Dezember 2012 aus. Es wurde aufgrund einer Prüfung nach Art. 635a OR bestätigt, dass die Angaben im Gründungsbericht "vollständig und richtig sind und den gesetzlichen Vorschriften entsprechen."