Bei der Gründung der Rekurrentin/Beschwerdeführerin wurde im Sacheinlagevertrag vom 3. Dezember 2012 unter Beilage der Übernahmebilanz mit Finanzanlagen von CHF 26'850.00 im Anlagevermögen eine Sacheinlage von CHF 90'954.36 bestätigt. Im Gründungsbericht, von D. am 3. Dezember 2012 unterzeichnet, wird in Ziff. 2., "Art und Zustand der eingelegten Vermögenswerte", festgehalten: "Die zu übernehmenden Aktiven und Passiven beruhen auf der Übernahmebilanz des Einzelunternehmens A. vom 30.06.2012. Es bestehen flüssige Mittel und Wertschriften (Kasse, Bankkonto) im Betrag von insgesamt CHF 41'951.46 und Forderungen in der Höhe von CHF 67.85.