7.4.2. In der Eröffnungsbilanz der Rekurrentin/Beschwerdeführerin per 1. Juli 2012 (diese wurde von D. per 1. Juli 2012 unterzeichnet) wurden – mit der Schlussbilanz der A. per 30. Juni 2012 korrespondierend – Finanzanlagen mit einem Buchwert von CHF 26'850.00 ausgewiesen. Eine diesbezügliche - 13 - Korrektur der Eingangsbilanz wurde von der Rekurrentin/Beschwerdeführerin nicht verlangt.