7.4. 7.4.1. Vorerst ist festzustellen, dass die Umwandlung der Einzelunternehmung A. in die Rekurrentin/Beschwerdeführerin mittels Sacheinlage (Aktiven von CHF 93'354.36 und Passiven von CHF 2'400.00, was dem mit der Schluss- /Übernahmebilanz ausgewiesenem Eigenkapital von CHF 90'954.36 entspricht) erfolgte. Dabei waren die Aktien der C. AG in der Schlussbilanz/Übernahmebilanz mit CHF 26'850.00 enthalten.