3.3.5. In der Eröffnungsbilanz der Rekurrentin/Beschwerdeführerin per 1. Juli 2012 (diese wurde von D. per 1. Juli 2012 unterzeichnet) wurden – mit der Schlussbilanz der A. per 30. Juni 2012 korrespondierend – Finanzanlagen mit einem Buchwert von CHF 26'850.00 ausgewiesen. Die mit der Steuererklärung eingereichte Bilanz der Rekurrentin/Beschwerdeführerin per 31. Dezember 2013 enthielt unverändert Finanzanlagen mit einem Buchwert von CHF 26'850.00.