"1. Die Aufrechnung verdeckte Gewinnausschüttung mit dem Titel 'unterpreisliche Überführung Beteiligung C. (Buchwert anstatt Verkehrswert) über CHF 38'266 ist vollumfänglich zu streichen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das KStA beantragt die kostenfällige Abweisung des Rekurses und der Beschwerde. 6. Die A. GmbH hat keine Replik erstatten lassen.