1. Die Aufrechnung verdeckte Gewinnausschüttung mit dem Titel 'unterpreisliche Überführung Beteiligung C. (Buchwert anstatt Verkehrswert) über CHF 35'550 ist vollumfänglich zu streichen." -3- 3. Mit Entscheid vom 6. April 2018 wies das KStA JP die Einsprachen betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern 2014 sowie die direkte Bundessteuer 2014 ab. 4. Den Einspracheentscheid vom 6. April 2018 (Zustellung am 9. April 2018) hat die A. GmbH mit Rekurs bzw. Beschwerde vom 5. Mai 2018 (Postaufgabe am 7. Mai 2018) an das Spezialverwaltungsgericht weiterziehen lassen mit den Anträgen: