1. 1.1. Mit Verfügung vom 13. November 2017 wurde die A. GmbH vom Kantonalen Steueramt (KStA), Sektion juristische Personen (JP), für die Kantons- und Gemeindesteuern 2014 zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Reingewinn von CHF 64'333.00 (Anteil Kanton Aargau 100 %) und zu einem steuerbaren Eigenkapital von CHF 88'117.00 (Anteil Kanton Aargau 100 %) veranlagt. Dabei wurden insgesamt CHF 35'550.00 aus der Überführung der Aktien der C. AG (nachfolgend C. AG) in das Privatvermögen von D. als geldwerte Leistung zum deklarierten Reingewinn hinzugerechnet.