"1. Auf die Einsprache betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2013 (1. Juli 2012 bis 31. Dezember 2013) wird nicht eingetreten. 2. Auf die Einsprache betreffend direkte Bundessteuer 2013 wird nicht eingetreten." 4. Die Rekurrentin/Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rekurs- und Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von insgesamt CHF 500.00, der Kanzleigebühr von CHF 95.00 und den Auslagen von CHF 100.00, insgesamt CHF 695.00 zu bezahlen. 5. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet.