4. Mit Entscheid vom 6. April 2018 wies das KStA JP die Einsprachen betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2012/2013 sowie Direkte Bundessteuern 2012/2013 ab. 5. Den Einspracheentscheid vom 6. April 2018 (Zustellung am 9. April 2018) hat die A. GmbH mit Rekurs bzw. Beschwerde vom 5. Mai 2018 (Postaufgabe am 7. Mai 2018) an das Spezialverwaltungsgericht weiterziehen lassen mit den Anträgen: "1. Der Steuerveranlagung 2012/2013 ist beiliegende berichtigte Bilanz zu Grunde zu legen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.