Aufgrund der klaren Bezeichnung im Titel des Schreibens vom 8. Juni 2018 richtet sich die Einsprache ausschliesslich gegen die Kantonsund Gemeindesteuern 2016. Dementsprechend hätte das KStA JP kein Einspracheverfahren für die direkte Bundessteuer 2016 eröffnen und keinen Einspracheentscheid fällen dürfen. Es ist jedoch weiter zu prüfen, ob sich ein Einsprachewille betreffend Veranlagung der direkten Bundessteuer 2016 vom 8. Mai 2018 entgegen des "klaren" Wortlautes der Einsprache vom 8. Juni 2018 aus den weiteren Umständen ergibt.