3.2. Die Beschwerdeführerin hat mit Schreiben vom 8. Juni 2018 unter dem Titel "Reg.Nummer: B – Kantons- und Gemeindesteuern 2016 Definitive Veranlagung vom 8. Mai 2018" Einsprache erhoben. Dieses Schreiben wurde vom KStA JP als Einsprache gegen die Veranlagung der Kantonsund Gemeindesteuern 2016 (als "K C" registriert) als auch gegen die Veranlagung der Direkten Bundessteuer 2016 (als "B D" registriert) entgegengenommen. Aufgrund der klaren Bezeichnung im Titel des Schreibens vom 8. Juni 2018 richtet sich die Einsprache ausschliesslich gegen die Kantonsund Gemeindesteuern 2016.