6. Die A. GmbH hat eine Replik erstattet. 7. Das Spezialverwaltungsgericht hat die Akten des Verfahrens 3-RV.2018. 161 in Sachen A. GmbH beigezogen. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Die vorliegende Beschwerde betrifft die direkte Bundessteuer 2016. Massgebend für die Beurteilung ist das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer vom 14. Dezember 1990 (DBG).