1. Mit Verfügung vom 8. Mai 2018 wurde die A. GmbH vom Kantonalen Steueramt (KStA), Sektion juristische Personen (JP), für die direkte Bundessteuer 2016 nach Ermessen zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Reingewinn von CHF 250'000.00 veranlagt. 2. Gegen die Verfügung vom 8. Mai 2018 erhob die A. GmbH mit Schreiben vom 8. Juni 2018 unter Beilage der ausgefüllten Steuererklärung 2016 mit Jahresrechnung 2016 Einsprache. Sie stellte die "Anträge - Die Veranlagung nach Ermessen sei aufzuheben - Die Veranlagung sei im ordentlichen Verfahren durchzuführen"