2018 Steuern 435 2018 Kausalabgaben und Enteignungen 437 II. Kausalabgaben und Enteignungen A. Enteignungsrecht 57 Formelle Enteignung Das Spezialverwaltungsgericht hat die Entschädigung im Enteignungsverfahren grundsätzlich originär, d.h. unabhängig von den vorausgegangenen Verhandlungen unter den Parteien, festzusetzen. Es ist nicht an die Parteibegehren gebunden. Aus dem Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen, vom 21. März 2018 in Sachen Kanton Aargau gegen A. (4-EV.2017.17).