Abschreibungen inkl. Wegfall der geschäftsmässigen Begründetheit von Rückstellungen" eine Veränderung von CHF 482'759.00 deklariert. Dabei handelt es sich um Aufwertungen der Beteiligungen an der K. AG von CHF 390'000.00 und der O. GmbH von CHF 92'759.00. In der Handelsbilanz des Geschäftsjahres 2004 wurden die Aufwertungen jedoch nicht verbucht. 2.2. Die Vorinstanz hat diese Aufwertungen als nicht zulässig erachtet und die Beschwerdeführerin mit einem Reingewinn von CHF 1'734'603.00 veranlagt.