Demgegenüber wird die Nachrüstung im Kanton Zürich nach Angabe von H. M. bereits heute verlangt (...). Vorliegend waren lediglich Reparaturarbeiten infolge eines Blitzschlags vorzunehmen. Eine Vergrösserung des Gebäudes mit entsprechender Anpassung der Sprinkleranlage fand nicht statt. Deshalb war der Einbau der Schieberüberwachung - so wünschenswert er aus Sicherheitsüberlegungen auch ist - keine Pflicht. Die Kosten für die Nachrüstung sind daher von der Eigentümerin selber zu tragen.