jedoch nicht elektronisch überwacht (...). Mit der Schieberüberwachung wird neu der Wasserzufluss ununterbrochen überwacht. Damit bietet die Anlage eine grössere Sicherheit. Fraglich ist daher, ob die technisch zwar mögliche Instandstellung der Anlage in den vorherigen Zustand rechtlich überhaupt noch zulässig ist. 384 Oberschätzungsbehörde nach Versicherungsgese... 2004