standes Massnahmen ergreifen und so sein Restitutionsinteresse betätigen, oder aber für die erlittene Werteinbusse eine Kompensation in Geld verlangen. Mit der Restitution soll er in dieselbe Lage gestellt werden, in der er ohne das schädigende Ereignis wäre, während die Kompensation darauf abzielt, die im Vermögen eingetretene Wertminderung in Geld auszugleichen. Die beiden Werte können erheblich auseinander fallen. Die Kosten einer Sachreparatur liegen oftmals über der infolge der Schädigung eingetretenen Wertminderung.