136 Gebäudeversicherung. Neuschätzung auf Verlangen des Gebäudeeigentümers (§ 24 Abs. 1 lit. b GebVG) - Voraussetzungen für eine Neuschätzung (Erw. 3.2.2.) - Es gibt keinen unbedingten Anspruch auf Neuschätzung (Erw. 3.3. ff.) Aus einem Entscheid der Oberschätzungsbehörde nach Versicherungsgesetz vom 23. Mai 2002 in Sachen Ehegatten B. gegen AVA. Aus den Erwägungen