Da die Entwässerungsmassnahmen nicht auf beliebig hohe Starkregenszenarien - von Starkregen wird bei einer Tagesniederschlagsmenge von über 25 mm gesprochen - ausgelegt werden können, muss ein sogenanntes "Schutzziel" definiert werden, innerhalb dessen die Entwässerung funktionsfähig sein muss, wobei die örtlichen Bedingungen und die möglichen Schadensauswirkungen zu berücksichtigen sind. Für die Strassen- und Platzentwässerung sind als "Schutzziel" nach den Regeln der Baukunst Starkregenereignisse mit 5- bis 10jähriger Wiederkehrperiode zu berücksichtigen (...). 5.3.3.