Ob eine Sorgfaltspflicht schuldhaft missachtet wurde, lässt sich nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls bestimmen. So würde es dem Versicherungsnehmer zum Vorwurf gereichen, im Wissen um eine sanierungsbedürftige Leitung 2000 Entschädigungsfestsetzung 515