) 2.1. In der Gebäudewasserversicherung mitversichert sind als Nebenleistungen namentlich die Kosten der Leckortung sowie die mit der Leitungsreparatur zusammenhängenden Grabarbeiten (Freilegung und Wiedereindeckung). Die Ersatzpflicht erfasst auch Leitungen ausserhalb des Gebäudes, soweit sie nur dem versicherten Gebäude dienen und soweit der Versicherte dafür den Unterhalt zu 514 Oberschätzungsbehörde nach Versicherungsgese... 2000