2000 Entschädigungsfestsetzung 513 122 Gebäudewasserversicherung. Versicherte Kosten für Leckortung und Grabarbeiten bei schadhaften Leitungen. - Leistungskürzungsgründe sind vom Versicherungsamt zu beweisen (Erw. 2.2.1.1.). - Schuldhafte Verletzung von Sorgfaltspflichten als Leistungskürzungsgrund im vorliegenden Fall (Hauszuleitung ausserhalb des Gebäudes) verneint (Erw. 2.2.1.2.). Aus einem Entscheid der Oberschätzungsbehörde nach Versicherungsgesetz vom 16. August 2000 in Sachen Ehegatten L. gegen AVA. Aus den Erwägungen