2 b aa). - Die für das Vertragsrecht entwickelten Auslegungsmittel und -regeln können für die Feststellung des Verfügungsinhaltes analog herangezogen werden (Erw. 2 b bb). Entscheid des Regierungsrates vom 23. August 2000 i.S. Einwohnergemeinde K. gegen Departement des Innern. Aus den Erwägungen