6.4.2. Weniger klar ist, ob persönliche Interessiertheit auch dann anzunehmen ist, wenn eine mittelbare Betroffenheit infolge anderer Umstände gegeben ist. Es ist nahe liegend, den Begriff des "persönlichen Interesses" hier gleich auszulegen wie im Zusammenhang mit dem allgemeinen Tatbestand der Befangenheit. (…) 6.4.3. Sachgerecht erscheint dieser Gleichlauf von Konstituierungsvoraussetzungen in § 5 Abs. 2 LEV und Ausstandsgründen gemäss §§ 2 und 3 ZPO auch im Ergebnis. Wird der Ableh- 2005 Umlegungsrecht 411