Einzig der aufgelegte Perimeterplan ist mangelhaft, indem er den Perimeter nur unvollständig darstellt. Aufgrund dieses formellen Fehlers ist die Beschwerde gutzuheissen, der angefochtene Entscheid ist aufzuheben und die Angelegenheit ist zur Wiederholung der öffentlichen Auflage an den Gemeinderat zurückzuweisen. 2004 Erschliessungsabgaben 349 III. Erschliessungsabgaben